München (epd). Keine Außenprüfungen, keine Vollstreckungsmaßnahmen: Für Bayerns Finanzbehörden gilt ab kommender Woche der „Weihnachtsfrieden“. Vom 22. Dezember bis einschließlich Neujahr sehen die Beschäftigten der bayerischen Steuerverwaltung erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können, teilte das bayerische Finanzministerium am Dienstag in München mit. Vereinzelte Ausnahmen würden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssten.