München (epd). Um den Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern zu beschleunigen, hat der Ministerrat am Dienstag mehrere Änderungen in der bayerischen Bauordnung gebilligt. Unter anderem entfällt künftig im Außenbereich die Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten, teilte die Staatskanzlei mit. Außerdem können die Masten im Außenbereich bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter) und im Innenbereich von 15 Metern (bisher 10 Meter) ohne Baugenehmigung errichtet werden.