Bayern will weiterhin bei der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ein Auge zudrücken. So bräuchten aktuell Beschäftigte in der Pflege – anders als vom Bund vorgegeben – ab 1. Oktober keinen dritten Nachweis über eine Corona-Impfung oder -Genesung vorlegen, kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag an. Dies müssten ab 1. Oktober in Bayern nur neue Beschäftigte tun.