Die staatlichen Maßnahmen während der ersten Corona-Welle brachten für die Bürger harte Einschränkungen mit sich. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun über Bayern und Sachsen. Die bayerische Verordnung war demnach ein Eingriff in Grundrechte.
Die staatlichen Maßnahmen während der ersten Corona-Welle brachten für die Bürger harte Einschränkungen mit sich. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun über Bayern und Sachsen. Die bayerische Verordnung war demnach ein Eingriff in Grundrechte.
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