München, Leipzig (epd). Wer in Bayern wegen der Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 Bußgelder bezahlt hat, kann diese wohl wieder zurückbekommen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) teilten am Mittwoch mit, dass solche Bußgelder nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurückgezahlt würden. Die Regelung, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahre, sei aktuell noch in Arbeit, hieß es. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssten für die Rückerstattung einen Antrag stellen.