Ob Bayern ein Volksbegehren für ein Radlgesetz bekommt, entscheidet nun der Verfassungsgerichtshof: Während das Innenministerium die Unvereinbarkeit mit der Verfassung moniert, zeigt sich das Bündis „Radentscheid Bayern“ zuversichtlich.
Ob Bayern ein Volksbegehren für ein Radlgesetz bekommt, entscheidet nun der Verfassungsgerichtshof: Während das Innenministerium die Unvereinbarkeit mit der Verfassung moniert, zeigt sich das Bündis „Radentscheid Bayern“ zuversichtlich.
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