Leipzig, München (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Zugang von unabhängigen Asylberaterinnen und Asylberatern zu Erstaufnahmezentren ohne konkreten Beratungswunsch eines Asylsuchenden abgelehnt. Geklagt hatte der Münchner Flüchtlingsrat, dem in Oberbayern der Zugang zu einem sogenannten Anker-Zentrum verweigert worden war. Die Nichtregierungsorganisation hatte daraufhin Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht (BVerwG 1 C 40.21).
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