Die Familienzusammenführung von minderjährigen Flüchtlingskindern mit ihren Eltern darf nicht an zu langsam arbeitenden deutschen Behörden scheitern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die Familienzusammenführung von minderjährigen Flüchtlingskindern mit ihren Eltern darf nicht an zu langsam arbeitenden deutschen Behörden scheitern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
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