Das Ziel des Referentenentwurfs ist, das bestehende Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung (im Folgenden StGB-E und StPO-E) an aktuelle Entwicklungen unserer Gesellschaft anzupassen, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Resozialisierung, der Prävention und dem Schutz vor Diskriminierung liegen soll.
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