Berlin, München (epd). Für das Verwaltungsgericht Berlin ist eine geplante Anstellung als Koch in einem Döner-Imbiss keine Beschäftigung in einem Spezialitätenrestaurant. Deshalb könne für den Kläger, ein in der Türkei lebender Koch, kein Visum für Deutschland erteilt werden, urteilte das Gericht in einem am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Beschluss vom Dezember 2022 (VG 14 K 139.19 V).
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