Anfang Juni urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Die Kreuze in den Amtsstuben des Freistaats dürfen hängenbleiben. Am Dienstag reichten die Richter nun ihre Urteilsbegründung nach. Die Kläger wollen gegen den „Kreuzerlass“ weiterkämpfen.
Anfang Juni urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Die Kreuze in den Amtsstuben des Freistaats dürfen hängenbleiben. Am Dienstag reichten die Richter nun ihre Urteilsbegründung nach. Die Kläger wollen gegen den „Kreuzerlass“ weiterkämpfen.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.