Traunstein (epd). Das Landgericht Traunstein hat die „Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens“ für eine Feststellungsklage gegen den früheren Papst Benedikt XVI. und weitere Personen und Institutionen bestätigt. Allerdings habe das Gericht dieses Verfahren nicht von sich aus eingeleitet oder weil man damit inhaltlich die Erfolgsaussichten der Klage bewertet habe, teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. Vielmehr handle es sich „um eine rein ‚technische‘ Maßnahme, die das Gesetz so vorsieht“, erläuterte sie.