München (epd). Die Auswertung kirchlicher Missbrauchsstudien hat für die Strafverfolgung der unmittelbaren Täter laut einem neuen Bericht aus dem bayerischen Justizministerium nur eine „sehr begrenzte Bedeutung“. Auch die Mitteilungen der Kirchen über Verdachtsfälle spiele nur eine untergeordnete Rolle, heißt es im zweiten Bericht von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zu strafrechtlichen Konsequenzen aus den katholischen Missbrauchsgutachten, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Einen ersten Bericht zum Thema hatte der Minister bereits im Juni vorgelegt.