München (epd). In einigen Fällen können bayerische Bürgerinnen und Bürger, die sich zu Beginn der Corona-Pandemie nicht an die verhängten Ausgangsbeschränkungen im Freistaat gehalten haben, bezahlte Bußgelder zurückfordern. Das bayerische Gesundheitsministerium teilte am Donnerstag mit, es gehe nur um Bußgelder, die wegen „des Verlassens der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes“ verhängt wurden. Diese Regelung galt vom 1. bis 19. April 2020.