Erfurt (epd). Eine für schwerbehinderte Arbeitnehmer vorgesehene zusätzliche Abfindungszahlung in einem Sozialplan darf nicht ältere schwerbehinderte Beschäftigte benachteiligen. Soll die zusätzliche Abfindung Nachteile bei der späteren Jobsuche ausgleichen, steht die Zahlung sowohl jüngeren als auch älteren Betroffenen zu, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil klar. (AZ: 1 AZR 129/21) Eine im Sozialplan enthaltene Deckelung der Abfindungshöchstsumme stehe dem nicht entgegen.